






Betretungsrecht der WfbM unter Auflagen
Für unsere Werkstatt gilt ein „Betretungsrecht unter Auflagen“.
Dies bedeutet, dass wir allen Beschäftigten die Teilhabe am Arbeitseben und die soziale Teilhabe im Berufs-Bildungsbereich und im Arbeitsbereich der Werkstatt anbieten.
Für betriebsfremde Menschen gilt weiterhin, dass sie das Betriebsgelände nicht betreten dürfen.
Nur nach Voranmeldung, Ausfüllen eines Besucherbogens und Desinfektionsmaßnahmen sind Ausnahmen möglich.