Der Berufsbildungsbereich (BBB)

»BBB« – diese drei Buchstaben stehen für eine berufliche Bildungs-Maßnahme, die sich an (junge) Menschen mit Behinderungen richtet. Im Berufsbildungsbereich geht es meistens um die berufliche Orientierung und Qualifizierung nach dem Schulabschluss. Wo liegen meine persönlichen Stärken? Welche zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten brauche ich noch, um in dem Arbeitsfeld arbeiten zu können, in dem ich mich wohl fühle? Wie überwinde ich meine Sorgen & Ängste? Wo fühle ich mich beruflich gut und passend aufgehoben? Diese und andere Fragen können während der 27 Monate dauernden Qualifizierung geklärt werden.

Vor allem für Schulabgänger, die sich im Berufsbildungsbereich qualifizieren möchten, haben wir damit ein passendes Angebot erschaffen.

Während der ersten drei Monate durchlaufen die TeilnehmerInnen das sogenannte Eingangsverfahren. In dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, verschiedene Werkstattbereiche kennen zu lernen und für sich zu prüfen, welche Arbeitsfelder sie gern vertiefen möchten.

Gleichzeitig wird der Förderbedarf ermittelt und es werden individuelle berufs- und persönlichkeitsbildende Maßnahmen festgelegt, die dann Schritt für Schritt umgesetzt werden.

In den darauf folgenden 12 Monaten arbeiten die TeilnehmerInnen in einem Arbeitsfeld ihrer Wahl und erwerben hier fachpraktische und persönliche Fertigkeiten und Fähigkeiten. Begleitend zur Praxis gibt es einmal wöchentlich Trainings durch die Bildungsbegleiter. Dabei werden vor allem soziale Kompetenzen gestärkt, Alltagskompetenzen verbessert und Methoden erlernt oder vertieft. Darüber hinaus begleiten wir die TeilnehmerInnen in die Arbeitsbereiche hinein und fördern hier ganz gezielt einzelne, individuelle Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Bei uns beenden die TeilnehmerInnen nach weiteren 12 Monaten den Berufsbildungsbereich mit einer Abschlussprüfung und einem Gesellenstück, bei welchen sie stolz im Rahmen einer gemeinsamen Abschlussfeier präsentieren, was sie alles gelernt haben.

Die Kosten für die Teilnahme werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Dazu muss die Maßnahme etwa 6-9 Monate vor Schulabschluss bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Sehr gerne beraten wir Sie dazu.

Unser Berufsbildungsbereich ist nach der von der Agentur für Arbeit vorgegebenen AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung) zertifiziert und wird regelmäßig überprüft.